Zoll stoppt Reisende mit 33.000 undeklarierten Euro in Bayern

Klaus-Dieter Pohl
Klaus-Dieter Pohl
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Ein 20-Euro-Schein mit dem Aufdruck "Specimen".Klaus-Dieter Pohl

Zoll stoppt Reisende mit 33.000 undeklarierten Euro in Bayern

Deutsche Zollbeamte haben innerhalb weniger Tage zwei separate Fälle von nicht deklariertem oder falsch angegebenem Bargeld aufgedeckt. Bei den Vorfällen trugen Reisende Beträge weit über der gesetzlichen Grenze von 10.000 Euro bei sich, ohne diese ordnungsgemäß zu melden. Beide Verstöße ereigneten sich in Bayern; gegen die Betroffenen wurden Bußgelder verhängt und Sicherheitsleistungen erhoben.

Am 6. Februar wurde ein 45-jähriger Russe auf der Autobahn A3 in der Nähe von Straubing-Bogen kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass er 15.800 Euro bei sich führte – 10.000 Euro mehr, als er zunächst angegeben hatte. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.975 Euro wurde erhoben, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.

Nur fünf Tage später, am 11. Februar, wurde ein tschechischer Staatsbürger am Grenzübergang Schafberg in Furth im Wald angehalten. Bei ihm wurden 17.805 Euro gefunden, was seine Deklaration um 2.805 Euro überstieg. Auch gegen ihn leiteten die Zollbeamten ein Bußgeldverfahren ein und setzten eine Sicherheitsleistung von 2.140 Euro fest. Beide Reisende durften nach Abschluss der notwendigen Formalitäten ihre Fahrt schließlich fortsetzen.

Nach EU-Vorschriften müssen Personen, die 10.000 Euro oder mehr in bar mit sich führen, dies dem Zoll melden – selbst bei Reisen innerhalb der EU. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt oder falsche Angaben macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Allein in diesen beiden Fällen belief sich die Gesamtmenge auf über 33.000 Euro.

Die Vorfälle unterstreichen die konsequente Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht durch die deutschen Behörden. Beide Betroffene mussten sofortige finanzielle Konsequenzen tragen, da Sicherheitsleistungen erhoben wurden, bevor sie ihre Reise fortsetzen konnten. Daten zu ähnlichen Verstößen im vergangenen Jahr wurden nicht veröffentlicht.

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