Neuer Gesetzentwurf: Pauschale Speicherung von IP-Adressen und Portnummern geplant
Neuer Gesetzentwurf: Pauschale Speicherung von IP-Adressen und Portnummern geplant
Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichtet, die IP-Adressen und Portnummern von Nutzern bis zu zwölf Wochen lang zu speichern – und zwar selbst dann, wenn kein Verdacht auf Straftaten besteht. Kritiker warnen, dass die Maßnahme grundlegende Rechte gefährdet, während der Nutzen für die Sicherheit unklar bleibt. Der Entwurf soll bald im Parlament beraten werden; eine mögliche Abstimmung ist für 2025 vorgesehen.
Der Vorschlag verdoppelt die Speicherfrist der bisherigen Regelung und schließt erstmals Portnummern ein, was Behörden ermöglicht, Kommunikationsmuster und Bewegungsprofile nachzuverfolgen. Justizminister Grimm verteidigt das Vorhaben als "rechtssicher" und "verhältnismäßig" im Kampf gegen Cyberkriminalität und Terrorismus und verweist auf die Notwendigkeit, EU-Standards zu erfüllen. Allerdings wirft ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 zur Vorratsdatenspeicherung Zweifel an der Zulässigkeit solcher pauschaler Speicherpflichten auf.
Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete den Entwurf als unverhältnismäßigen Eingriff und warnte vor weitreichenden Einschränkungen der Bürgerrechte ohne nachweisbaren Sicherheitsgewinn. Sebastian von Bomhard, Vorstandsvorsitzender von SpaceNet, teilte diese Bedenken und kritisierte die ausgeweiteten Speicherpflichten als weiteren Angriff auf die Privatsphäre und als finanzielle Belastung für Verbraucher.
Der eco-Verband fordert fünf zentrale Nachbesserungen: kürzere Speicherfristen, klarere rechtliche Schutzmechanismen, geringere Kosten für Unternehmen, strengeren Datenschutz und den Nachweis der Wirksamkeit. Unterdessen argumentierte Dr. Michael Ruoff von der FDP Bayern, dass der Entwurf die Gefahr berge, durch pauschale technische Datenerfassung freies Wort und Innovation zu behindern – etwa durch falsche Verdächtigungen auf Basis reiner Metadaten.
Bei einer kürzlichen Fachrunde sprachen sich Teilnehmer für ein alternatives "Quick-Freeze"-Modell aus, bei dem Daten nur bei konkretem Tatverdacht gespeichert würden. Dieser Ansatz gilt als verhältnismäßiger und technisch umsetzbarer als eine pauschale Vorratsspeicherung.
Der Gesetzentwurf stößt auf starken Widerstand von Datenschützern, Wirtschaftsvertretern und Juristen. Sollte er verabschiedet werden, müssten Anbieter Nutzerdaten länger vorhalten – was Befürchtungen einer übermäßigen Überwachung schürt. Die anstehende Parlamentsdebatte wird zeigen, ob das Vorhaben 2025 weiterverfolgt wird.
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