10 May 2026, 06:17

Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei leger gekleideten Frauen, die nebeneinander sitzen, sowie Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Ziel der Initiative ist es, dass Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, künftig stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.

Nach geltendem Recht ist nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, während Totschlag mit zeitlich begrenzten Haftstrafen geahndet wird, die eine spätere Entlassung vorsehen. Bisher werden auch Taten, die aus Besitzansprüchen oder geschlechtsspezifischer Voreingenommenheit begangen werden, teilweise als Totschlag eingestuft – mit der Folge milderer Urteile.

Hubigs Entwurf sieht vor, den Mordparagraphen zu erweitern, um Tötungen explizit einzubeziehen, bei denen das Opfer allein wegen seines Frauseins zum Ziel wird. Die Bundesregierung will damit rechtliche Grauzonen schließen und sicherstellen, dass solche Fälle konsequent als Mord verfolgt werden.

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Der Vorstoß folgt auf Kritik, dass bestehende Gesetze geschlechtsspezifische Motive nicht immer als Mordmerkmal anerkennen. Wird die Reform verabschiedet, würde sie klarer regeln, wann eine Tat die strengere Bestrafung rechtfertigt.

Die geplante Gesetzesänderung würde die juristische Behandlung von Femiziden grundlegend neu definieren. Bei einer Verabschiedung stünde fest: Wer ein Opfer wegen dessen Geschlechts tötet, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Die Reform ist Teil umfassender Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland.

Quelle