Stein senkt Grundsteuern 2025 – Entlastung für Eigentümer ab November
Der Stadtrat von Stein hat die Grundsteuersätze für 2025 gesenkt – eine Entscheidung, die am 30. September gefallen ist. Der Schritt wurde möglich, da die Steuereinnahmen höher als erwartet ausfielen und so eine Senkung ohne Mindereinnahmen ermöglichten. Bürgermeister Kurt Krömer hielt damit sein Versprechen, die Gesamteinnahmen auf dem Niveau des Vorjahres zu belassen.
Der Rat beschloss, die Grundsteuer B von 765 auf 685 Prozent zu reduzieren – ein Rückgang um 80 Punkte. Dadurch verringern sich die städtischen Einnahmen um etwa 350.379 Euro. Auch die Grundsteuer A wurde nach unten angepasst, während Bayern auf die Einführung der höheren Grundsteuer C für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke verzichtete.
Das bayerische Grundsteuersystem basiert auf der Flächengröße und nicht auf den Immobilienwerten. Die Entscheidung Steins gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025, sodass alle Grundstückseigentümer korrigierte Steuerbescheide erhalten. Zu viel gezahlte Beträge werden mit der vierten Rate verrechnet, die am 15. November 2025 fällig ist.
Die Stadt stand unter wachsendem finanziellen Druck, darunter eine Steigerung der Kreisumlage um 2,5 Millionen Euro, höhere Personalkosten und gestiegene Zuschüsse für die Kinderbetreuung. Zudem belastete ein neues, 3,5 Millionen Euro teures Kinderbetreuungszentrum den Haushalt. Trotz dieser Herausforderungen ermöglichte das zuvor erzielte Steuerplus die Senkung der Steuersätze.
Die Steuerentlastung tritt sofort in Kraft, die Anpassungen zeigen sich bereits in der Novemberzahlung. Grundstückseigentümer profitieren von niedrigeren Abgaben, während die Stadt ihren Haushalt durch die Verrechnung früherer Mehreinnahmen stabil hält. Die Entscheidung steht im Einklang mit Bürgermeister Krömers Zusagen, die Steuerlast trotz steigender Kosten konstant zu halten.






