Premium-Platz neben der Toilette: Warum dieser Passagier keine Entschädigung bekam
Klaus-Dieter PohlPremium-Platz neben der Toilette: Warum dieser Passagier keine Entschädigung bekam
Ein Passagier, der auf einem SAS-Flug von Norwegen nach Ägypten einen "Premium"-Platz gebucht hatte, ist mit seinem Antrag auf Entschädigung gescheitert. Er hatte sich über Beeinträchtigungen durch die Lage des Sitzes direkt neben der Bordtoilette beschwert. Sowohl die Fluggesellschaft als auch die Aufsichtsbehörden lehnten seine Forderung nach etwa 170 Euro schließlich ab.
Der Fall zeigt, wie unklar oft ist, was ein "Premium"-Platz tatsächlich beinhaltet – mehr Beinfreiheit und Priorität beim Boarding, aber nicht zwingend einen ruhigeren Platz. Der Passagier argumentierte, sein Flugerlebnis habe nicht den Erwartungen an ein "Premium"-Ticket entsprochen. Er führte Lärm von der benachbarten Toilette an und erwähnte sogar, dass andere Reisende während seines Essens Blähungen abgelassen hätten. Diese Umstände, so seine Begründung, rechtfertigten eine Entschädigung von 2.000 norwegischen Kronen (rund 170 Euro).
SAS lehnte die Zahlung ab und betonte, es habe während des Fluges keine ungewöhnlichen Probleme gegeben. Die Airline präzisierte, dass "Premium" Leistungen wie mehr Beinfreiheit oder vorrangiges Boarding umfasse, aber keinen Anspruch auf eine besonders ruhige Sitzposition garantiere. Die Passagierrechte-Organisation Flightright bestätigte, dass solche Beschwerden selten zu Ausgleichszahlungen führten.
Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde gab SAS recht. Sie entschied, der Passagier habe keinen berechtigten Anspruch, und beendete den Streit damit zugunsten der Airline. Experten raten, vor der Buchung die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft genau zu prüfen, um zu wissen, was ein "Premium"-Platz tatsächlich bietet.
Sowohl SAS als auch die Aufsichtsbehörde wiesen den Entschädigungsantrag des Passagiers zurück. Das Urteil unterstreicht, dass ein "Premium"-Platz keine bestimmte Position im Flugzeug oder Freiheit von Störungen garantiert. Reisende werden nun aufgefordert, vor Annahmen über Sitzplatz-Upgrades die Fluggesellschaftsrichtlinien sorgfältig zu studieren.






