Pflegegrad 1: Reformen drohen – wie Betroffene jetzt barrierefrei umbauen können
Klaus-Dieter PohlPflegegrad 1: Reformen drohen – wie Betroffene jetzt barrierefrei umbauen können
Die deutsche Bundesregierung prüft derzeit die Leistungen der Pflegeversicherung und erwägt Änderungen, die 860.000 Menschen mit Pflegegrad 1 betreffen könnten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fordert eine grundlegende Reform und begründet dies damit, dass das aktuelle System veraltet sei. Gleichzeitig raten Behörden Haushalten, frühzeitig barrierefreie Umbaumaßnahmen zu planen, bevor körperliche Einschränkungen schwerwiegender werden.
Die Kosten für solche Anpassungen können stark variieren. Kleinere Veränderungen wie die Montage von Haltegriffen (je 100 bis 250 Euro) oder das Entfernen von Türschwellen können unter 1.000 Euro bleiben. Größere Projekte – etwa das Verbreitern von Türen oder der Einbau barrierefreier Duschen (4.000 bis 6.000 Euro) – schlagen dagegen oft mit vier- oder fünfstelligen Beträgen zu Buche.
Für die Umbaumaßnahmen gibt es Fördergelder: Pro Anpassung sind Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro möglich. In Haushalten mit mehreren pflegebedürftigen Personen kann die Förderung bis zu 16.720 Euro betragen. Allerdings müssen Anträge vor Beginn der Arbeiten gestellt werden und eine detaillierte Wohnberatung beinhalten.
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten derzeit eine monatliche Entlastungsleistung von bis zu 131 Euro. Zudem haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählen Haltegriffe, barrierefreie Duschen, Rampen und andere strukturelle Anpassungen.
Die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz untersucht diese Leistungen im Rahmen umfassender Sparmaßnahmen. Experten raten, mit Umbauten frühzeitig zu beginnen – noch bevor sich Mobilitätseinschränkungen verschlimmern –, um langfristige Kosten und Komplikationen zu vermeiden.
Die geplanten Reformen könnten die Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 1 neu gestalten. Zwar bleiben Zuschüsse für barrierefreie Umbauten weiterhin verfügbar, doch gelten strenge Antragsregeln. Haushalte müssen die Förderung beantragen, bevor sie mit den Renovierungen beginnen, um Anspruch auf finanzielle Hilfe zu haben.






