Neue Agrarregeln 2027: Mehr Rechtssicherheit, aber ungelöste Konflikte bei Milch und Tierhaltung
Ilja RustNeue Agrarregeln 2027: Mehr Rechtssicherheit, aber ungelöste Konflikte bei Milch und Tierhaltung
Bund und Länder in Deutschland haben sich auf zentrale Änderungen der Agrarregeln verständigt, um Landwirten vor der Düngesaison 2027 klarere Vorgaben an die Hand zu geben. Die Neuerungen umfassen Anpassungen bei den Fristen für die Umwandlung von Grünland, Ausnahmen für kleinere Betriebe sowie neue Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Uneinigkeit herrscht jedoch weiterhin bei der Förderung von Tierhaltungsställen und bei freiwilligen Milchmengenreduzierungen.
Ein zentraler Kompromiss sieht vor, dass der Stichtag für die Umwandlung von Grünland auf den 1. Januar 2026 festgelegt wird. Landwirte müssen dann kein Dauergrünland oder Kleegrasflächen umbrechen, wenn diese bis zu diesem Datum bereits als Ackerland ausgewiesen waren. Zudem wird die bisherige Fünfjahresfrist für Umwandlungen rückwirkend ab demselben Datum auf sieben Jahre verlängert.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind seit Jahresbeginn von mehreren Umweltauflagen (GLÖZ 1, 3, 4, 5, 6 und 7) befreit. Für konventionelle Höfe unter 30 Hektar entfallen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 die Kontrollen und Sanktionen zur Fruchtfolge (GLÖZ 7). Zudem ist Brachland künftig im Rahmen von GLÖZ 6 zur Bekämpfung von Schädlingen wie der Schilf-Glasflügelzikade zulässig – ohne gesonderten Antrag.
Trotz dieser Einigungen bleiben Spannungen bestehen. Ein Vorschlag Niedersachsens, die Milchmenge freiwillig und ohne Ausgleichszahlungen zu reduzieren, fand keine Unterstützung. Scharfe Kontroversen gibt es auch bei den Fördermitteln für stallbauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes.
Für die Zukunft bereitet eine hochrangige Arbeitsgruppe eine Dünge-strategie vor, die auf der Herbst-Agrarministerkonferenz Ende September vorgestellt werden soll. Ziel ist es, die Regeln vor Beginn der Düngesaison 2027 final festzulegen.
Die neuen Regelungen schaffen für Landwirte Rechtssicherheit bei der Grünlandnutzung, der Schädlingsbekämpfung und den Ausnahmen für kleinere Betriebe. Die ungelösten Konflikte um Tierhaltungsförderung und Milchproduktion zeigen jedoch, dass weiterhin Herausforderungen bestehen. Gegen die EU-Naturwiederherstellungsverordnung wurden von offizieller Seite keine Einwände erhoben, und es liegen keine formellen Forderungen nach einer Rücknahme der Ablehnung vor.






