Mütterrente III: Wie Deutschland Erziehungszeiten fairer bewertet und Altersarmut bekämpft
Susi DrubMütterrente III: Wie Deutschland Erziehungszeiten fairer bewertet und Altersarmut bekämpft
Deutschlands Mütterrente gleicht Rentenansprüche für Eltern aus
Mit der Mütterrente erhalten Eltern in Deutschland Rentenpunkte für die Zeit der Kindererziehung. Die jüngste Reform, die Mütterrente III, soll Ungleichheiten bei der Anerkennung dieser Erziehungszeiten verringern. Die Änderungen, die voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro pro Jahr kosten werden, kommen besonders Frauen zugute, die von Altersarmut bedroht sind.
Die Mütterrente funktioniert, indem angerechnete Rentenpunkte in monatliche Zahlungen umgewandelt werden. Seit Juli 2024 entspricht ein Punkt einem Wert von 40,79 Euro. Eltern von vor 1992 geborenen Kindern erhalten pro Kind bis zu 2,5 Jahre angerechnet, während Eltern mit Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, bis zu drei Jahre gutgeschrieben bekommen.
Die aktuellen monatlichen Zahlungen variieren je nach Geburtsjahr der Kinder. Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten 203,95 Euro. Wurde ein Kind vor und eines nach 1992 geboren, steigt der Betrag auf 224,35 Euro. Bei zwei Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Zahlung 244,74 Euro.
Die Mütterrente III soll diese Anrechnungen bis 2027 vereinheitlichen, wobei die Auszahlungen voraussichtlich erst 2028 beginnen. Ohne die Reform würde das ärmste Fünftel der Rentnerinnen ein Einkommensminus von acht Prozent hinnehmen müssen. Das System unterstützt bereits Millionen von Müttern, und künftige Reformen werden seine Wirkung noch verstärken.
Die Reform kostet zwar Milliarden, zielt aber darauf ab, Lücken bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Erziehungszeiten zu schließen. Bis 2028 soll das System gerechtere Unterstützung bieten – insbesondere für einkommensschwache Frauen. Die Änderungen spiegeln die anhaltenden Bemühungen wider, langjährige Ungleichheiten im deutschen Rentensystem zu beheben.






