Hessische Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung
Susi DrubHessische Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung
Witwe in Hessen muss über 60.000 Euro zurückzahlen – nach jahrzehntelanger Überzahlung der Rente
Eine Witwe aus Hessen wurde verurteilt, mehr als 60.000 Euro zurückzuerstatten, nachdem sie über 20 Jahre lang zu hohe Rentenbezüge erhalten hatte. Die Forderung erfolgte nach einer automatisierten Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, die die Überzahlung im Jahr 2019 aufdeckte. Nach rechtlichen Auseinandersetzungen wurde die Rückforderung nun als rechtmäßig bestätigt.
Der Fall begann damit, dass die Frau sowohl ihre Altersrente als auch eine Witwenrente bezog, ohne dass letztere angepasst wurde. Zwischen 1999 und 2020 erhielt sie monatlich durchschnittlich 347 Euro zu viel – die Gesamtsumme belief sich auf 60.177,15 Euro.
Die Betroffene argumentierte, beide Renten stammten vom selben Träger und behauptete, sie habe ihre Witwenbezüge bei der Beantragung der Altersrente offengelegt. Die Gerichte wiesen diese Einwände jedoch zurück. Das Hessische Landessozialgericht entschied 2023, dass sie den vollen Betrag zurückzahlen müsse, und das Bundessozialgericht bestätigte dieses Urteil später.
Das Gericht sah es als grobe Fahrlässigkeit an, dass die Frau Änderungen, die ihre Rentenansprüche betrafen, nicht gemeldet hatte. Normalerweise können Überzahlungen nur innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden. Da die Auszahlungen jedoch zum Zeitpunkt der Klage noch liefen, blieb der Anspruch bestehen. Als Konsequenz wird ihre Witwenrente ab Dezember 2023 gekürzt.
Die Frau muss nun 60.177,15 Euro zurückzahlen, nachdem die Gerichte die Forderung der Rentenversicherung bestätigt haben. Zudem wird ihre künftige Witwenrente reduziert. Der Fall zeigt, wie automatisierte Kontrollen langjährige Fehler bei Sozialleistungen aufdecken können.






