Gericht kippt 500-Euro-Rechnung für Steinschlag an Miet-Tesla
Ein Mietwagenkunde hat einen Rechtsstreit über eine 500-Euro-Rechnung für einen Steinschlag an einem gemieteten Tesla gewonnen. Das Amtsgericht München entschied am 29. April 2024, dass der Fahrer nicht für den Schaden haften muss. Zudem erklärte das Gericht eine gängige Mietklausel zur automatischen Haftung für unwirksam.
Der Fall begann, als der Kläger einen Tesla bei einem gewerblichen Anbieter mietete. Nach Rückgabe des Fahrzeugs wurde ihm eine Rechnung über 500 Euro für einen Steinschlag in der Windschutzscheibe ausgestellt. Das Autovermietungsunternehmen berief sich darauf, dass der Kunde gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schaden aufkommen müsse.
Das Gericht sah dies anders: Ein Steinschlag gelte als ein "unabwendbares Ereignis" im Straßenverkehr. Fahrer könnten solche Schäden nicht vernünftigerweise verhindern, weshalb es unangemessen sei, sie dafür haftbar zu machen. Zudem erklärte das Gericht eine Klausel, die Mieter pauschal zu einer Zahlung von 500 Euro ohne Verschulden verpflichtet, für ungültig.
Folge des Urteils: Die Autovermietung muss die 500 Euro erstatten und die Prozesskosten des Klägers tragen. Die Entscheidung (Aktenzeichen: 231 C 10607/24) schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über geringfügige, unkontrollierbare Fahrzeugschäden.
Das Urteil klärt, dass Mietwagenkunden nicht automatisch für Steinschläge haften. Zudem werden Klauseln, die eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen, für unwirksam erklärt. Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz vor ungerechtfertigten Gebühren in Mietverträgen.






