23 April 2026, 14:34

EU verschärft Cybersicherheit: Neue Regeln für digitale Produkte ab sofort

Weißer Hintergrund mit zentriertem fetten schwarzen Text "National Compliance & Risk Qualifications" in einem dünnen schwarzen Rahmen.

EU verschärft Cybersicherheit: Neue Regeln für digitale Produkte ab sofort

Neue Cybersicherheitsvorschriften treten mit dem EU-Gesetz zur Cyberresilienz in Kraft

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) der EU gelten ab sofort strengere Regeln für digitale Produkte auf dem europäischen Markt. Die Änderungen zielen darauf ab, Sicherheitsstandards zu erhöhen und Schwachstellen in vernetzten Geräten zu verringern.

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In Deutschland überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Einhaltung der neuen Vorgaben. Unternehmen sehen sich mit zusätzlichen Pflichten konfrontiert, darunter klarere Meldewege und verpflichtende Testverfahren. Laut CRA müssen Hersteller Verantwortlichkeiten, Berichtsstrukturen und Lieferantenpflichten festlegen. Zudem sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen, die Behebung von Lücken sowie eine transparente Offenlegung von Schwachstellen nachzuweisen. Die Regeln gelten sowohl für neue als auch für bestehende Produkte, sofern diese umfangreiche Updates erhalten.

Besonders risikoreiche Produkte benötigen vor der Markteinführung eine unabhängige Prüfung durch Dritte. Bei weniger kritischen Artikeln reicht eine Selbsterklärung, doch die Hersteller haften weiterhin für Sicherheitsverstöße. Das BSI fungiert als nationale Behörde und ist für Meldungen sowie die Marktüberwachung im Rahmen des neuen Gesetzes zuständig.

Neue Produkte müssen die CRA-Standards ab festgelegten Fristen erfüllen. Ältere Geräte sind nur dann anzupassen, wenn sie wesentliche Änderungen erfahren. Ziel ist es, dass alle digitalen Produkte vor dem Verkauf an Verbraucher mindestens grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Der Cyber Resilience Act führt somit verschärfte Kontrollen für digitale Produkte in der EU ein. Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Sicherheitsprozesse zu dokumentieren und sich in bestimmten Fällen externen Prüfungen zu unterziehen. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen – in Deutschland wacht das BSI über die Umsetzung der neuen Vorschriften.

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