31 March 2026, 02:16

Carl Josefsson bleibt Präsident der EPO-Beschwerdekammern bis 2027

Alte Ansichtskarte des U.S.-Patentamtsgebäudes in Washington, DC, das eine große Struktur mit Fenstern, Flaggen, einem Zaun, Gras, einer Straße und Himmel zeigt, mit Text oben.

Carl Josefsson bleibt Präsident der EPO-Beschwerdekammern bis 2027

Carl Josefsson ist für eine weitere Amtszeit als Präsident der Beschwerdekammern der Europäischen Patentorganisation (EPO) bestätigt worden. Seine neue Amtszeit beginnt am 1. März 2027, nachdem die 39 Mitgliedstaaten der Organisation darüber abgestimmt haben. Die Entscheidung folgt auf zwei vorherige Amtszeiten, die von Bemühungen um mehr Effizienz und richterliche Unabhängigkeit geprägt waren.

Josefsson trat sein Amt erstmals am 1. März 2017 an, im Zuge einer umfassenden Strukturreform der Beschwerdekammern. Während seiner Amtszeit konzentrierte er sich darauf, den Rückstau an Verfahren abzubauen und die richterliche Unabhängigkeit zu stärken. Einer seiner wichtigsten Erfolge war die Reduzierung der anhängigen Fälle von 9.000 im Jahr 2017 auf weniger als 2.800 bis 2025 – trotz der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie.

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Er überarbeitete zudem die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern und führte Maßnahmen ein, um die Qualität der Entscheidungen zu sichern. Unter seiner Führung streben die Kammern nun an, dass nicht mehr als 10 % der anhängigen Verfahren älter als 24 Monate sind. Josefsson legte besonderen Wert auf den regelmäßigen Austausch mit richterlichen Kollegen und Interessenvertretern, um eine Harmonisierung im europäischen Patentrecht zu fördern.

Neben seiner Funktion als Präsident ist er Vorsitzender der Großen Beschwerdekammer, juristisches Mitglied der Beschwerdekammern und Vorsitzender der Disziplinarkammer. Er dankte der Richterschaft für ihr Engagement und betonte, dass deren Professionalität eine solide Grundlage für die Unabhängigkeit des Systems geschaffen habe.

Die Wiederbestellung verlängert Josefssons Führung über ein System, das Patentstreitigkeiten für 39 Mitgliedstaaten regelt, darunter große Anmelderländer wie Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Sein vorrangiges Ziel wird voraussichtlich weiterhin darin bestehen, Effizienz und richterliche Qualität zu gewährleisten. Die Beschwerdekammern der EPO arbeiten mittlerweile mit deutlich verringerten Rückständen und einer verbesserten Bearbeitungszeit.

Quelle