Bayern führt digitales Meldeverfahren für Ferienwohnungen ein – ab April 2026
Susi DrubNeue Transparenz zur Verhinderung von Missbrauch von Wohnraum - Bayern führt digitales Meldeverfahren für Ferienwohnungen ein – ab April 2026
Bayern führt als erstes deutsches Bundesland ein digitales Meldeverfahren für Kurzzeitvermietungen ein. Das neue Gesetz, das vom Landtag verabschiedet wurde, tritt am 1. April 2026 in Kraft. Es soll verhindern, dass Vermieter langfristige Wohnungen in Touristenunterkünfte umwandeln – insbesondere in Regionen mit Wohnungsmangel.
Die als Wohnraummissbrauchsbekämpfungsgesetz bekannte Regelung verschärft die Auflagen für Eigentümer. Ab kommendem Jahr müssen alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen in Bayern ihre Unterkunft offiziell registrieren lassen. Anschließend müssen sie Plattformen für Online-Buchungen eine Registriernummer angeben.
Der Schritt folgt einer EU-Verordnung, die den Druck auf den Wohnungsmarkt verringern soll. Im Rahmen des neuen Systems erhalten Kommunen Zugang zu einem EU-weiten Datenaustauschnetzwerk. Dadurch können lokale Behörden leichter illegale Umwandlungen von Wohnraum in Ferienwohnungen aufdecken.
Mit dieser Entscheidung ist Bayern das erste deutsche Bundesland, das den digitalen Melderahmen der EU übernimmt. Das Gesetz richtet sich gezielt an Städte mit hoher Wohnraumnachfrage, um sicherzustellen, dass langfristige Mietwohnungen für Einwohner verfügbar bleiben.
Ab 2026 gilt die Registrierungspflicht für alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen in Bayern. Die Kommunen nutzen die Datenaustauschtools der EU, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und nicht genehmigte Umwandlungen zu erkennen. Erwartet wird, dass das Gesetz den Wohnungsmarkt entlastet, indem mehr Immobilien langfristigen Mietern zur Verfügung stehen.






