16 April 2026, 04:18

Zoll findet 17.000 Euro unangemeldetes Bargeld an deutsch-österreichischer Grenze

Zwei alte Bank-Schecks mit einem Porträt eines Mannes, gedrucktem Text und Daten, vor einem weißen Hintergrund angezeigt.

Zoll findet 17.000 Euro unangemeldetes Bargeld an deutsch-österreichischer Grenze

Zollbeamte haben am Grenzübergang Salzburg–Freilassing bei einer routinemäßigen Abendkontrolle 17.000 Euro undeklariertes Bargeld aufgespürt. Der Fahrer, der zunächst bestritt, größere Geldbeträge bei sich zu führen, muss nun mit möglichen Strafen rechnen, nachdem die Behörden das Geld im Fahrzeug sowie an seiner Person versteckt vorfanden.

Das Zollamt Rosenheim hat inzwischen ein Verwaltungsverfahren gegen die betroffene Person eingeleitet und einen Teil der Summe einbehalten, um die zu erwartende Strafe zu decken.

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Der Vorfall begann, als Beamte der Verkehrskontrollgruppe Traunstein den Fahrer an der österreichisch-deutschen Grenze anhielten. Trotz anfänglicher Leugnungen entdeckten sie bei einer Durchsuchung 10.000 Euro, die unter der Fußmatte des Fahrzeugs versteckt waren. Eine weitere Kontrolle förderte zusätzliche 7.000 Euro am Körper des Fahrers zutage, sodass sich die Gesamtmenge auf 17.000 Euro belief.

Dieser Fall reiht sich in eine ähnliche jüngste Entdeckung derselben Einheit ein: Nur wenige Tage zuvor hatten die Beamten bei einem Zugreisenden, der aus Österreich nach Deutschland einreiste, über 18.000 Euro Bargeld sowie eine geladene Schusswaffe sichergestellt.

Nach deutschen Vorschriften kann das Nichtdeklarieren von Bargeld oder Zahlungsmitteln ab einem Wert von 10.000 Euro oder mehr zu Geldstrafen von bis zu einer Million Euro führen. Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Zollamts Rosenheim, erinnerte Reisende daran, dass mündliche Deklarationen beim Ein- oder Ausreisen verpflichtend sind – selbst bei Beträgen unter der Meldegrenze.

Das Zollamt Rosenheim hat 8.500 Euro der beschlagnahmten Summe einbehalten, um die erwartete Strafe zu verrechnen. Der Fahrer wartet nun auf den Ausgang des Verwaltungsverfahrens. Die Behörden setzen weiterhin auf strenge Kontrollen von grenzüberschreitenden Bargeldbewegungen, um undeklarierte Transfers zu verhindern.

Quelle