Zoll beschlagnahmt illegale Medikamente und Medizinprodukte aus Indien
Klaus-Dieter PohlZoll beschlagnahmt illegale Medikamente und Medizinprodukte aus Indien
Zollbeamte haben ein Paket aus Indien abgefangen, das 20 nicht zugelassene Produkte enthielt – darunter Medikamente und Medizinprodukte. Der Versand verstieß gegen strenge EU-Einfuhrvorschriften, was zur Beschlagnahmung und geplanten Vernichtung des Großteil der Ware führte.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass 17 der Produkte als Arzneimittel eingestuft wurden und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Ihnen fehlten die notwendigen Zulassungen, die ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit gewährleisten. Aus diesem Grund werden sie vernichtet.
Ein weiteres Produkt wurde als nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt identifiziert, dem die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung für den europäischen Markt fehlte. Auch dieses wurde beschlagnahmt und soll zerstört werden. Die beiden verbleibenden Artikel unterlagen zwar nicht dem Arzneimittelgesetz, galten jedoch ebenfalls als illegal eingeführt und wurden eingezogen.
Nach deutschem Recht sind lediglich rezeptfreie Medikamente aus lizenzierten EU-Versandapotheken für den persönlichen Bedarf erlaubt. Bestellungen aus Drittstaaten – einschließlich privater Postsendungen – sind ohne vorherige Genehmigung grundsätzlich verboten. Dem Empfänger des beschlagnahmten Pakets drohen nun mögliche weitere Maßnahmen durch die zuständige Arzneimittelbehörde.
Der Vorfall unterstreicht die strengen Kontrollen beim Import von Medikamenten und Medizinprodukten nach Deutschland. Nicht genehmigte Sendungen riskieren Beschlagnahmung, Vernichtung und mögliche Strafen für die Empfänger. Nur autorisierte EU-Quellen dürfen solche Produkte legal für den Eigenbedarf liefern.






