28 March 2026, 18:22

Weihnachtsreisen 2024: Welche Fiktionsbescheinigung für Ausländer in Deutschland wirklich gilt

Nahaufnahme eines Passes mit einem Visumstempel mit Text und Zahlen.

Weihnachtsreisen 2024: Welche Fiktionsbescheinigung für Ausländer in Deutschland wirklich gilt

Ausländer in Deutschland werden daran erinnert, ihre Reisedokumente vor der Weihnachts- und Neujahrsreisezeit zu prüfen

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Vor dem anstehenden Reiseandrang über die Feiertage sollten ausländische Staatsbürger in Deutschland ihre Reiseunterlagen überprüfen. Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel benötigen unter Umständen eine Fiktionsbescheinigung, um ins Ausland zu reisen – doch nicht alle Bescheinigungen berechtigen zu Auslandsreisen. Die Behörden raten zu frühzeitiger Vorbereitung, um Verzögerungen in der Hauptreisezeit zu vermeiden.

Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht es ausländischen Einwohnern, Deutschland zu verlassen. Reisende müssen jedoch zusätzlich einen gültigen nationalen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument mitführen. Ohne dieses kann selbst eine Bescheinigung die Einreise in andere Länder nicht garantieren.

Wer hingegen eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 besitzt, darf diese nicht für Auslandsreisen nutzen. Nur die Version nach § 81 Abs. 4 wird für Grenzübertritte anerkannt.

Ausländer, die eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels beantragen, können eine Fiktionsbescheinigung per E-Mail an [email protected] anfordern. Aufgrund hoher Bearbeitungszeiten in Stoßzeiten empfehlen die Behörden, Anträge rechtzeitig einzureichen. Besonders vor Feiertagen und in der Hauptreisezeit kommt es häufig zu Verzögerungen.

Deutsche Staatsbürger finden Reisehinweise auf der Website des Auswärtigen Amts. Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Regelungen: Inhaber einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalts-EU genießen unbefristete Aufenthaltsrechte und müssen keine Ablauffristen beachten. Die meisten anderen ausländischen Staatsbürger müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Aufenthaltstitel für die gesamte Reisedauer gültig bleibt.

Alle Reisenden sollten zudem die Einreisebestimmungen ihres Ziellandes prüfen. Die jeweiligen Botschaften oder Konsulate bieten länderspezifische Informationen an. Ein gültiger Aufenthaltstitel allein reicht oft nicht aus – einige Länder verlangen zusätzliche Unterlagen.

Angesichts des bevorstehenden Reiseandrangs betonen die Behörden die Notwendigkeit frühzeitiger Kontrollen. Ausländer in Deutschland müssen sicherstellen, dass ihre Dokumente in Ordnung sind – insbesondere, wenn sie auf eine Fiktionsbescheinigung angewiesen sind. Bei Unklarheiten über den eigenen Status sollten sie sich vor der Buchung von Reisen an das örtliche Ausländeramt oder die nächste Botschaft wenden.

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