Rundfunkbeitrag sparen: Wer die Gebühr von 18,36 Euro nicht zahlen muss
Susi DrubRundfunkbeitrag sparen: Wer die Gebühr von 18,36 Euro nicht zahlen muss
Viele Haushalte in Deutschland zahlen möglicherweise unnötig den monatlichen Rundfunkbeitrag. Die Gebühr von 18,36 Euro gilt zwar für alle, doch es gibt Befreiungen für Geringverdiener, Studierende, Rentner und Menschen mit Behinderung. Dennoch zahlen Tausende weiter, ohne zu wissen, dass sie Anspruch auf Ermäßigung – oder sogar auf eine Rückerstattung für bereits geleistete Zahlungen – haben könnten.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nennt mehrere Fälle, in denen eine Befreiung möglich ist. Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Auch Studierende, die BAföG erhalten und eigenständig wohnen, kommen infrage, ebenso wie Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Behinderung.
Wer nur knapp über dem Existenzminimum liegt – also weniger als 18,36 Euro über der Grenze verdient – kann sich auf die Härtefallregelung berufen. Der Prozess beginnt online, doch die Antragsteller müssen das Formular ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen einreichen. Bei Erfolg kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend gelten, was zu erheblichen Ersparnissen führt.
Schätzungen zufolge könnten ab dem Sommersemester 2026 rund 9.000 neue Studierende durch den Bezug von BAföG anspruchsberechtigt sein. Allerdings gibt es keine offiziellen Zahlen dazu, wie viele Haushalte jährlich insgesamt von Rückerstattungen oder Befreiungen profitieren könnten.
Die Regeln für die Befreiung sind klar, doch viele berechtigte Haushalte wissen nichts davon. Durch einen Blick auf die Website des Beitragsservice und die Einreichung der notwendigen Unterlagen könnten Tausende ihre monatlichen Kosten senken – oder sogar bereits gezahlte Beiträge zurückerhalten. Das Verfahren steht allen offen, die die Voraussetzungen erfüllen.






