Regionalplan Landshut: Zweite Bürgerbeteiligung zu Windkraft und Naturschutz gestartet
Ilja RustRegionalplan Landshut: Zweite Bürgerbeteiligung zu Windkraft und Naturschutz gestartet
Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut gestartet
Am 24. Oktober 2025 hat die zweite Runde der öffentlichen Anhörung zur Aktualisierung des Regionalplans Landshut begonnen. Federführend ist der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Landshut. Bürgerinnen, Bürger und Interessenvertreter haben nun die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Änderungen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Im Mittelpunkt der Konsultation stehen zentrale Überarbeitungen des Regionalplans. Eine bedeutende Anpassung betrifft das Kapitel B VI Energie, in dem neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf das Kapitel B I Natur und Landschaft, das aktuelle Entwicklungen in der Umweltplanung widerspiegelt.
Der Entwurf der Planänderung, die zugehörige Begründung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können ab dem 10. November 2025 bis zum 30. Dezember 2025 während der regulären Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung eingesehen werden.
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 30. Dezember 2025 entgegengenommen. Später eingereichte Beiträge können nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonderen privatrechtlichen Ansprüchen – berücksichtigt werden. Alle im Rahmen der Beteiligung übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie des Regionalen Planungsverbands Landshut behandelt.
Das Verfahren folgt den Vorgaben des Artikels 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG). Stellungnahmen sind an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Landshut zu richten.
Die Beteiligungsphase läuft bis Ende Dezember 2025. Teilnehmende können Feedback zu den geplanten Änderungen einreichen, darunter zu den neuen Windkraftzonen und den Anpassungen im Naturschutz. Die endgültigen Beschlüsse werden nach Auswertung aller fristgerecht eingegangenen Beiträge gefasst.






