Prozess um hinrichtungsähnlichen Mord: Geschworene entscheiden über Schuld oder Affekt
Ilja RustProzess um hinrichtungsähnlichen Mord: Geschworene entscheiden über Schuld oder Affekt
Ein 51-jähriger Mann steht wegen der tödlichen Erschießung seines Geschäftspartners im April 2023 vor Gericht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen drei Schüsse, die die Staatsanwaltschaft als hinrichtungsähnliche Tötung beschreibt. Beide Seiten präsentierten im Laufe des Prozesses, der sich nun seinem Ende nähert, grundverschiedene Argumentationen.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine 15-jährige Haftstrafe und stufte die Tat als vorsätzlichen Mord mit bedachtem Vorsatz ein. Die Ermittler argumentierten, das Opfer sei auf eine Weise getötet worden, die einer Exekution gleiche. Der Anwalt der Familie des Opfers unterstützte diese Position und forderte eine Verurteilung wegen Mordes.
Die Verteidigung hingegen beantragte eine mildere Strafe von fünf bis zehn Jahren. Sie behauptete, der Angeklagte habe in einem impulsiven Moment während eines hitzigen Streits über Auslandsinvestitionen gehandelt. Der Beschuldigte selbst bezeichnete die Schüsse als eine "Kurzschlussreaktion" und nicht als geplante Attacke.
Bereits früher im Verfahren hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung, die Anklage fallen zu lassen, abgelehnt. Das Urteil soll nun am Mittwochnachmittag verkündet werden.
Entscheidend für den Prozess ist die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat oder eine spontane Handlung handelte. Die Richter müssen nun abwägen, ob der Angeklagte wegen Mordes oder lediglich wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wird. Das Urteil könnte Klarheit in einen Fall bringen, der wegen seiner gewaltsamen und umstrittenen Umstände für Aufsehen gesorgt hat.






