21 March 2026, 02:17

Oberärztin kämpft gegen umstrittene Kündigung – Gericht deckt gravierende Fehler auf

Ein Anwalt im Anzug sitzt an einem Tisch mit einer Waage vor sich und prüft Dokumente mit Text und Zahlen.

Oberärztin kämpft gegen umstrittene Kündigung – Gericht deckt gravierende Fehler auf

Eine Oberärztin des Universitätsklinikums Regensburg wehrt sich gegen ihre Kündigung – der Fall landet nun vor Gericht. Das Verfahren hat schwerwiegende Verfahrensmängel sowohl beim Freistaat Bayern als auch bei der Klinikleitung offenbart. Arbeitsrichter haben bereits mehrere Fehler bei der Durchführung der Entlassung festgestellt.

Die Ärztin, eine führende Fachärztin, wurde der Arbeitszeitmanipulation beschuldigt – konkret ging es um lediglich 80 Minuten. Sie bestreitet jede Schuld und lehnte ein Abfindungsangebot ab. Stattdessen besteht sie auf ihre Wiedereinstellung.

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Der Kündigungsprozess begann, nachdem die Medizinerin während eines bezahlten Urlaubs an einer Dienstbesprechung teilgenommen hatte. Ihr Arbeitgeber warf ihr später vor, durch das Nicht-Erfassen von 80 Arbeitsminuten im Anschluss Betrug begangen zu haben. Sie entkräftete diesen Vorwurf mit einem detaillierten Tätigkeitsprotokoll für den betreffenden Zeitraum, doch die Klinik argumentierte, einige Kollegen könnten sich nicht an Gespräche mit ihr erinnern.

Das Arbeitsgericht kritisierte die fristlose Kündigung und hinterfragte, warum der Konflikt nicht zunächst im Gespräch geklärt wurde. Die Richter monierten zudem mögliche Verfahrensverstöße, darunter die versäumte Zwei-Wochen-Frist für eine außerordentliche Kündigung. Ein weiteres zentrales Problem war die unklare Zuständigkeit: Durfte der ärztliche Direktor oder nur der Freistaat Bayern als ihr Vertragspartner die Kündigung aussprechen?

Das Gericht urteilte, dass nur der Nachweis vorsätzlichen Betrugs die Entlassung rechtfertigen würde – die Beweislast liege beim Arbeitgeber. Beide Seiten müssen nun bis zum 17. April weitere Stellungnahmen einreichen.

Der Fall erinnert an einen ähnlichen Streit in München, bei dem ebenfalls Verfahrensfehler und schwache Begründungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führten. Er steht im Kontext einer breiteren Kritik an der Personalpolitik des Klinikums: Ärzte prangern öffentlich mangelnde Kommunikation seitens des Vorstands und geplante Stellenstreichungen im medizinischen Bereich an.

Die Anfechtung der Kündigung durch die Ärztin geht nun in die nächste Runde – das Gericht fordert vom Arbeitgeber klarere Beweise. Sollten sich die Verfahrensmängel bestätigen, könnte die Entlassung rückgängig gemacht werden. Das Urteil könnte zudem prägend für künftige Konflikte rund um Zeiterfassung und Kündigungen in bayerischen Landeskliniken werden.

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