06 April 2026, 18:19

Neue Regeln: Bürger können Datenweitergabe an Meldeämter blockieren

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text und Wasserzeichen, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Neue Regeln: Bürger können Datenweitergabe an Meldeämter blockieren

Deutsche Bürger können nun die Weitergabe ihrer persönlichen Daten durch Meldebehörden blockieren. Die neuen Regelungen erlauben es, gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen – etwa an politische Gruppen, Verlage oder sogar das Militär. Ein Grund muss nicht angegeben werden, und der Widerspruch bleibt so lange gültig, bis er zurückgenommen wird.

Meldeämter geben routinemäßig Daten an verschiedene Organisationen weiter. So erhalten Adressbuchverlage regelmäßig Namen, Titel und Adressen aller erwachsenen Bürger. Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Behörden zudem der Bundeswehr die Daten aller Personen, die im folgenden Jahr 18 werden. Darüber hinaus werden runde Geburtstage und Hochzeitstage an öffentliche Stellen, die Presse und Rundfunkanstalten gemeldet.

In den sechs Monaten vor Landes- oder Kommunalwahlen erhalten politische Parteien und Wählergruppen Auszüge aus dem Wählerverzeichnis. Religiöse Organisationen bekommen zudem Informationen über Familienmitglieder, die einem anderen Glauben angehören. Datenübermittlungen an religiöse Einrichtungen, die steuerrechtlich relevant sind, können jedoch nicht blockiert werden.

Bürger können gegen diese Weitergaben ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch gilt automatisch für beide Ehepartner, wenn einer von ihnen ihn einreicht. Um die Übermittlung an Adressbuchverlage oder Jubiläumslisten zu stoppen, muss der Widerspruch bei jedem zuständigen Meldeamt eingereicht werden. In Passau können Anwohner die Sperre persönlich oder online beantragen.

Sämtliche Widersprüche müssen an die Behörde gerichtet werden, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist. Sobald sie eingereicht sind, bleiben sie bis zu einer Rücknahme durch den Bürger wirksam.

Die neuen Bestimmungen geben den Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Die Weitergabe an Verlage, politische Gruppen oder das Militär lässt sich mit einem einfachen Widerspruch stoppen. Steuerrelevante Datenübermittlungen an religiöse Organisationen erfolgen jedoch unabhängig von einem etwaigen Widerspruch weiter.

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