09 June 2026, 06:15

Mehrheit der Deutschen will Beleidigung von Politikern weiterhin bestrafen

Mehrheit der Deutschen lehnt Abschaffung der Beleidigung von Politikern ab

Mehrheit der Deutschen will Beleidigung von Politikern weiterhin bestrafen

Eine neue Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Deutschen möchte das Gesetz beibehalten, das die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellt. Die Erhebung, die Anfang Juni durchgeführt wurde, offenbart eine breite Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg – trotz des Vorstoßes der CDU, die Regelung abzuschaffen.

Die Ergebnisse kommen zu einer Zeit, in der die Debatte darüber zunimmt, ob die Vorschrift im heutigen politischen Klima noch notwendig ist. Die Forsa-Umfrage, die am 4. und 5. Juni 2026 mit 1.007 Befragten in ganz Deutschland durchgeführt wurde, ergab, dass 58 Prozent für die Beibehaltung des Gesetzes sind, während 38 Prozent für dessen Abschaffung plädieren. Auftraggeber der Studie waren das Magazin Stern und der Sender RTL.

Besonders hoch war die Zustimmung bei Wählern der SPD und der CDU/CSU: In beiden Gruppen sprachen sich 84 Prozent für die bestehende Regelung aus. Noch stärker war die Unterstützung bei der Linkspartei und den Grünen – hier lagen die Zustimmungswerte bei 65 bzw. 72 Prozent. Lediglich unter AfD-Anhängern gab es eine abweichende Meinung: 60 Prozent von ihnen forderten die Abschaffung des Gesetzes.

Regionale Unterschiede fielen zwar gering aus, waren aber erkennbar. In Westdeutschland befürworteten 59 Prozent die Beibehaltung der Regelung, in Ostdeutschland waren es 52 Prozent. Die SPD kritisierte den CDU-Vorschlag scharf und argumentierte, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt sei, um den Schutz für Personen des öffentlichen Lebens zu lockern.

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Die Umfrage macht deutlich, wie sehr sich die öffentliche Meinung von der Haltung der CDU in dieser Frage unterscheidet. Da die Mehrheit der Wähler – über Parteigrenzen und Regionen hinweg – das Gesetz beibehalten möchte, könnte ein Vorstoß zu seiner Abschaffung auf erheblichen Widerstand stoßen.

Im Mittelpunkt der Debatte steht nun die Frage, ob die Regelung ihren ursprünglichen Zweck noch erfüllt oder ob sich der politische Diskurs längst weiterentwickelt hat.

Quelle