28 March 2026, 20:20

Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um mangelhaftes Silo vor dem BGH

Schwarzes und weißes Foto eines großen Risses im Boden, wahrscheinlich ein Entwässerungsgraben, mit einem sichtbaren Wasserzeichen auf der linken Seite.

Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um mangelhaftes Silo vor dem BGH

Ein Landwirt hat einen langjährigen Rechtsstreit gegen ein Bauunternehmen wegen eines mangelhaften Silos gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Unternehmen sämtliche Reparaturkosten tragen muss – unabhängig davon, wie lange die Anlage bereits in Betrieb war. Damit kippte das Gericht frühere Urteile, die die Haftung zwischen beiden Parteien aufgeteilt hatten.

Der Streit begann im Jahr 2010, als das Bauunternehmen für den Landwirt ein Befahrsilos errichtete. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse, unebene Flächen und fehlerhafter Beton. Mit der Zeit wuchsen die Bedenken, woraufhin der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren einleitete, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

2015 reichte der Landwirt eine Klage auf 120.000 Euro ein, um die Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die gesamte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da das Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der sich auf die Seite des Landwirts stellte. Das Gericht urteilte, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben müsse, da der Auftraggeber von Anfang an Anspruch auf ein einwandfreies Silo gehabt habe – und kein "juristisches Baustellenprojekt". Für die Entscheidung zog das Gericht keine spezifische Rechtsprechung zu gealterten Bauwerken heran, da es keine direkten Urteile zu langjährig genutzten Silos gibt.

Das Urteil bestätigt das Recht des Landwirts auf ein mangelfreies Silo ohne Kostenbeteiligung. Zwar schafft die Entscheidung keine generelle Präzedenzfälle für ähnliche Haftungsfragen, doch sie unterstreicht die bestehenden vertragsrechtlichen Verpflichtungen nach deutschem Recht. Das Bauunternehmen muss nun die vollen Reparaturkosten in der ursprünglich geforderten Höhe übernehmen.

Quelle