Landshut passt Grundsteuer an – nur wenige Bürger legen Widerspruch ein
Landshuts städtisches Steueramt verschickte Anfang Januar rund 30.000 Grundsteuerbescheide. Damit setzte die Behörde die kürzlichen Anpassungen der örtlichen Hebesätze um. Nur in wenigen Fällen wurden Einsprüche eingelegt.
Den Anstoß gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2018, das eine Reform der Grundsteuer erforderlich machte, um automatische Erhöhungen durch steigende Immobilienpreise zu verhindern. Der Bayerische Landtag verabschiedete daraufhin im November 2021 ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz, das ein Flächenmodell für die Berechnung einführte.
Im Frühjahr 2024 brachte die CSU-Fraktion Änderungen an den Hebesätzen auf den Weg. Der Landshuter Stadtrat stimmte diesen in seiner Oktober-Sitzung 2024 zu und setzte die Grundsteuer A auf 295 Prozent sowie die Grundsteuer B auf 483 Prozent fest.
Nach Versand der Bescheide verzeichnete das Steueramt im Januar und Februar durchschnittlich 150 Anrufe pro Tag, im März sank die Zahl auf 50. Insgesamt gingen etwa 200 Einsprüche ein. Neun dieser Fälle werden nun von der Regierung von Niederbayern weiter geprüft.
Ziel der Reform ist es, die Steuerlast trotz schwankender Immobilienwerte zu stabilisieren. Die meisten Bescheide wurden ohne Widerspruch akzeptiert. Die wenigen strittigen Fälle bearbeiten die zuständigen Regionalbehörden.






