05 April 2026, 08:16

Kündigung nach einer Woche: Gericht bestätigt fehlenden Schutz für Betriebsratsgründer

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Kündigung nach einer Woche: Gericht bestätigt fehlenden Schutz für Betriebsratsgründer

Ein Mann, der nach nur einer Woche in seinem Job entlassen wurde, ist mit seiner Klage gegen eine ungerechtfertigte Kündigung gescheitert. Das Landesarbeitsgericht München entschied, dass der besondere Kündigungsschutz für Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht greift.

Der Fall begann, als der Mitarbeiter kurz nach Arbeitsantritt ankündigte, einen Betriebsrat einrichten zu wollen. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber – es folgte ein Rechtsstreit darüber, ob die Entlassung rechtmäßig war. Der Beschäftigte hatte erst sieben Tage für das Unternehmen gearbeitet, als er die Geschäftsführung über seine Absicht informierte, einen Betriebsrat zu gründen. Der Arbeitgeber reagierte mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und begründete dies damit, dass während der Probezeit kein besonderer Kündigungsschutz bestehe.

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Ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts hatte noch zugunsten des Mitarbeiters entschieden und die Kündigung für unwirksam erklärt. Das Landesarbeitsgericht München hob diese Entscheidung jedoch auf. Es stellte fest, dass Beschäftigte in den ersten sechs Monaten – selbst bei dem Versuch, einen Betriebsrat zu bilden – keinen Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz haben.

Das Gericht erlaubte zudem die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht. Seit dem Landesurteil im März 2026 liegen jedoch keine weiteren Entscheidungen der höheren Instanz vor. Die Entscheidung bestätigt, dass Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten ihres Beschäftigungsverhältnisses keinen besonderen Schutz vor Kündigungen genießen – selbst dann nicht, wenn sie sich für eine kollektive Interessenvertretung einsetzen. Der Fall bleibt zwar für eine mögliche Prüfung durch das Bundesarbeitsgericht offen, doch über weitere Schritte wurde bisher nicht berichtet.

Quelle