Kontrollierte Sprengung der Gundremminger Kühltürme markiert das Ende einer Ära
Klaus-Dieter PohlKühlhaustürme einstürzen - Gundremmingen erlebt spektakuläre Abrissarbeiten - Kontrollierte Sprengung der Gundremminger Kühltürme markiert das Ende einer Ära
Zwei markante Kühltürme des Kernkraftwerks Gundremmingen werden am Samstag, 25. Oktober, mittags gesprengt
Die beiden 160 Meter hohen Kühltürme des Kernkraftwerks Gundremmingen, einst unverzichtbar für den Betrieb der Anlage, werden bei einer kontrollierten Sprengung zu Fall gebracht. Die Behörden haben strenge Sicherheitsvorkehrungen ergriffen – wer sich nach 21:00 Uhr am Freitagabend zu nah am Gelände aufhält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Die Türme, jeder so hoch wie das Ulmer Münster und mit einem Durchmesser von 139 Metern, dienten einst der Kühlung des bei der Stromerzeugung erhitzten Wassers. Sie galten als Wahrzeichen der zivilen Atomkraftnutzung in Deutschland, denn das Kraftwerk spielte eine zentrale Rolle in der Energiegeschichte des Landes. Nach Jahren des Rückbaus der beiden Reaktorblöcke – ein Prozess, der voraussichtlich noch bis mindestens 2040 andauern wird – sind nun die Türme als nächste an der Reihe.
Die Sprengung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst soll eine Detonation Wildtiere aus dem Bereich vertreiben. Wasserbecken helfen dabei, den Staub zu binden, wenn rund 56.000 Tonnen Stahlbeton in sich zusammenfallen. Zuschauer werden aufgefordert, sich außerhalb der ausgewiesenen Sicherheitszone aufzuhalten; stattdessen werden entferntere Aussichtspunkte empfohlen.
Nach dem Abriss plant der Energiekonzern RWE auf dem Gelände einen Batteriespeicher zu errichten. Das Vorhaben steht symbolisch für den Wandel von der Atomkraft hin zu moderner Energieinfrastruktur in der Region.
Mit dem Verschwinden der Türme verliert die Anlage zwei ihrer prägendsten Bauwerke. Der Standort rückt damit einen Schritt näher an seine Zukunft als Standort für Batteriespeicher. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Betreten der Sicherheitszone nach 21:00 Uhr am Freitag mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.






