Gericht verlangt klarere Werbekennzeichnung für YouTube-Sponsoring-Videos
Ilja RustGericht: YouTube-Werbekennzeichnung muss klar sein - Gericht verlangt klarere Werbekennzeichnung für YouTube-Sponsoring-Videos
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube-Videos mit Sponsorenfinanzierung deutlichere Werbekennzeichnungen tragen müssen. Die Entscheidung folgt auf einen Fall, in dem ein Finanzinfluencer eine bezahlte Kooperation nicht ordnungsgemäß offenlegte. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Transparenz bei gesponserten Online-Inhalten.
Das Landgericht Bamberg urteilte, dass ein zehnsekündiger Hinweis im Video nicht ausreiche, um den werblichen Charakter deutlich zu machen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein sogenannter Finfluencer, der eine Handelsplattform bewarb, ohne den Sponsor im Video selbst zu nennen. Die Angaben zur Kooperation fanden sich lediglich in der Videobeschreibung – was das Gericht als unzureichend einstufte.
Die Klage war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht worden. Diese argumentierte, dass versteckte oder unklare Sponsorenkennzeichnungen Zuschauer – insbesondere Kinder – in die Irre führen könnten, da sie die Hinweise möglicherweise übersehen oder nicht verstehen. Nach der EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) stellt die mangelnde Kennzeichnung bezahlter Inhalte einen Verstoß dar.
YouTube verfügt bereits über allgemeine Richtlinien, die Ersteller verpflichten, gesponserte Videos als Werbung zu kennzeichnen. Doch das Gerichtsurteil deutet darauf hin, dass diese Regeln nicht streng genug sind, um die Einhaltung sicherzustellen. Bisher hat YouTube noch keine konkreten Anpassungen seiner Richtlinien als Reaktion auf das Urteil angekündigt.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall für strengere Werbetransparenz auf YouTube. Sponsoren müssen künftig direkt im Video genannt werden, nicht nur in der Beschreibung. Der Fall unterstreicht zudem die Notwendigkeit klarerer Offenlegungen, um jüngere Zuschauer vor irreführenden Inhalten zu schützen.