08 June 2026, 20:14

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Parkinson-Streit gegen Linke recht

Linkenpartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Parkinson-Streit gegen Linke recht

Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei um den Vorwurf der Verspottung einer Parkinson-Erkrankung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte Teile einer Pressemitteilung der Linkspartei mit der Begründung, diese verletze unrechtmäßig die Persönlichkeitsrechte der AfD-Mitglieder. Der Fall dreht sich um Vorfälle während einer Landtagssitzung im April 2025.

Auslöser des Konflikts war der Vorwurf des Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn, der dem stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und dem parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein vorwarf, während einer Rede seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei wiederholte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung, woraufhin die AfD-Politiker rechtliche Schritte einleiteten.

Ein Gericht erster Instanz hatte die meisten Klagen der AfD zuvor abgewiesen, lediglich die Bezeichnung „politische und menschliche Arschlöcher“ wurde als unzulässig eingestuft. Das Oberlandesgericht ging nun weiter und verbot der Linkspartei, zentrale Passagen der Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Die Richter stellten fest, dass die Partei keine Belege für ihre Vorwürfe vorlegen konnte.

Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, urteilte jedoch, dass persönliche Beleidigungen in diesem Fall zu weit gingen. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein bezeichnete das Urteil als Sieg und warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Auch Enrico Schult begrüßte die Entscheidung und betonte, dass sich damit die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegen ihn und seine Kollegen erwiesen habe.

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Mit dem Beschluss ist es zwei Linkspartei-Kreisverbänden untersagt, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Das Urteil unterstreicht, dass die ursprünglichen Vorwürfe nicht ausreichend belegt waren, und setzt damit Grenzen für politische Kritik. Der Fall zeigt die rechtlichen Abwägungen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz in politischen Auseinandersetzungen auf.

Quelle