GEMA-Reform scheitert: Warum die Trennung von E- und U-Musik bleibt
Die GEMA ist erneut mit dem Vorhaben gescheitert, die seit langem bestehende Trennung zwischen E-Musik (ernste Musik) und U-Musik (Unterhaltungsmusik) zu reformieren. Ein im Mai 2025 geplanter Änderungsantrag verfehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Die Debatte verschiebt sich nun auf das nächste Jahr – mit Anzeichen für einen strengeren Kurs gegenüber der E-Musik.
Die Begriffe E-Musik (ernst) und U-Musik (Unterhaltung) gehen auf die Fusion zweier Verwertungsgesellschaften im Jahr 1933 zurück. Diese Klassifizierung prägt seither die Fördergelder, doch Kritiker halten sie für überholt und realitätsfremd.
Die gescheiterte Reform sollte die Unterscheidung zwischen E- und U-Musik vollständig abschaffen. Befürworter argumentierten, dies würde ein faireres und transparenteres System für die Kulturförderung schaffen. Zudem warnten sie, dass der internationale Wettbewerb die derzeitige 10-Prozent-Abgabe für soziokulturelle Zwecke sowie die Sonderbehandlung der E-Musik gefährde.
Gegner hingegen monierten unklare Kriterien für die neue Förderpraxis. Einige fürchteten, die Änderungen könnten – trotz des Ziels einer besseren Umverteilung – unbeabsichtigt die U-Musik benachteiligen. Die GEMA selbst hat festgestellt, dass U-Musik zunehmend zu den Einnahmen beiträgt, die traditionell E-Komponisten zugutekommen.
Hinter den Kulissen hat sich das Machtgefüge in der GEMA verschoben: In jüngsten Versammlungen waren weniger E-Komponisten vertreten, während sich U-Interessengruppen besser organisierten. Dies spiegelt einen größeren Trend wider: Zwar boomt die Livemusik, doch die Konzerteinnahmen – besonders im E-Bereich – hinken hinterher. Gleichzeitig stiegen die Gesamteinnahmen der GEMA, unter anderem dank verbesserter Online-Verwertung.
Die Diskussion berührt auch historische Altlasten. Die einstige "Drittelregelung für ernste Musik", die Komponisten dieser Sparte extra förderte, wurde 1940 abgeschafft. Doch die E/U-Trennung blieb – und mit ihr die Frage, ob ein gerechteres System möglich ist, das kleinere Schöpfer besser unterstützt.
Das Scheitern der Reform bedeutet, dass die E/U-Unterscheidung vorerst bestehen bleibt. Der nächste Vorschlag im kommenden Jahr könnte eine härtere Linie gegenüber der E-Musik vorsehen und die Förderströme neu ordnen. Die zentrale Frage bleibt, ob ein neues System Fairness mit der Notwendigkeit vereinen kann, kämpfende Künstler in einer sich wandelnden Branche zu stärken.






