Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen
Nach einer gerichtlichen Entscheidung darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder auf Gämsen gejagt werden. Die Wiederaufnahme folgt auf eine Klage einer Naturschutzorganisation gegen den Abschussplan für die Saison 2021/2022. Das Urteil ermöglicht es Freizeitjägern im Allgäu nun erneut, Gämsen zu bejagen.
Der Abschussplan für 2021/2022 basierte auf einer Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie Studien zum Bestand der Tiere. Die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigte den Plan und setzte eine Quote von 15 Gämsen in acht Jagdbezirken des Jagdgenossenschaftsgebiets Buchenberg fest.
Am 22. Februar 2022 wies das Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage des Vereins Wildes Bayern e.V. gegen den Plan ab. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Behörde die Bedürfnisse des Gamsbestands angemessen mit den durch Verbiss verursachten Waldschäden abgewogen habe. Zudem bestätigte es, dass die festgelegte Quote den Fortbestand der Art in der Region nicht gefährde.
Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes war die Jagd bereits erlaubt. Mit dem Urteil können Freizeitjäger im Allgäu nun auch auf bayerischer Seite wieder gemäß dem genehmigten Plan Gämsen bejagen.
Die Entscheidung des Gerichts erlaubt den Abschuss von bis zu 15 Gämsen in der Saison 2021/2022. Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit des Plans und ermöglicht die Fortsetzung der Jagd im Kürnacher Wald. Damit endet der Rechtsstreit um die Abschussmaßnahmen.






