14 April 2026, 20:17

Frankenschnellstraße in Nürnberg: Ausbau startet nach Klageabweisung und kostet eine Milliarde Euro

Gemälde mit dem Titel "Bau eines Tunnels" aus dem Jahr 1880, das Männer bei der Arbeit an einer Baustelle mit einem Hügel, einer Brücke auf der linken Seite und einem Himmel im Hintergrund zeigt.

Frankenschnellstraße in Nürnberg: Ausbau startet nach Klageabweisung und kostet eine Milliarde Euro

Die Pläne zum Ausbau der Frankenschnellstraße in Nürnberg haben nach der Abweisung einer Klage grünes Licht erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Umweltverbandes Bund Naturschutz ab und ebnete damit den Weg für das Vorhaben. Mit geschätzten Kosten von einer Milliarde Euro wird der Ausbau etwa zehn Jahre in Anspruch nehmen.

Die Idee eines kreuzungsfreien Ausbaus der Frankenschnellstraße wird seit Jahrzehnten diskutiert. Nun soll das Projekt in zwei Phasen umgesetzt werden, darunter der Bau eines 1,8 Kilometer langen Tunnels. Im westlichen Abschnitt in Richtung Hafen wird eine dritte Spur hinzukommen, ergänzt durch 3 Kilometer Lärmschutzwälle.

Bevor die Bauarbeiten beginnen, werden EU-weite Ausschreibungen erfolgen, wobei der Fokus zunächst auf dem Abschnitt zwischen der Nürnberger und Fürther Stadtgrenze und der Otto-Brenner-Brücke liegt. Mit dem Start der Arbeiten ist frühestens in einem Jahr zu rechnen, da zunächst die Vergabeverfahren abgeschlossen werden müssen. Der Freistaat Bayern wird 80 Prozent der eine Milliarde Euro umfassenden Kosten tragen.

Im Rahmen des Ausbaus entstehen zudem 5 Kilometer neue Rad- und Fußwege. Ein 22.000 Quadratmeter großer Stadtpark, der jährlich etwa 23 Tonnen CO₂ binden soll, wird ebenfalls angelegt. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Kritik von Umweltschützern an den Plänen bestehen.

Mit der Gerichtsentscheidung ist das letzte große rechtliche Hindernis für das Projekt ausgeräumt. Nach Fertigstellung wird der Ausbau modernisierte Straßen, Grünflächen sowie eine verbesserte Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger umfassen. Die Bauarbeiten sollen beginnen, sobald die notwendigen Verträge vergeben sind.

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