17 June 2026, 19:23

EU-Regelung: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

EU-Regelung: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Online-Verträge gekündigt werden können. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dies gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen, da die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die digitale Vertragskündigungen vereinfachen soll. Während Deutschland die Regelung bereits eingeführt hat, müssen andere Mitgliedstaaten sie zunächst in eigenes Recht überführen, bevor sie in Kraft tritt.

Der Button muss leicht auffindbar und nutzbar sein. Er darf den Kündigungsprozess nicht erschweren – im Vergleich zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Verbraucher erhalten nach der Kündigung umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.

Die neue Regelung ändert nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht. Dieses bleibt bei 14 Tagen ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Der Kündigungsbutton ist nun für Online-Verträge mit deutschem Bezug verpflichtend. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum 19. Juni umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen zu vermeiden. Die Änderung soll digitale Kündigungen für Verbraucher schneller und transparenter machen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle