Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – jetzt droht Vertragsverletzungsverfahren
Pierre BaumDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – jetzt droht Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede verringern sollen, hätten eigentlich bis Montag, den 1. Juni 2026, in Kraft treten müssen. Durch die Verzögerung droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.
Nach der EU-Lohntransparenzrichtlinie müssen Arbeitgeber künftig in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter offenlegen. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber nach ihren früheren Einkünften zu fragen. Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Vergütungen für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern.
Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern müssen regelmäßig über ihre Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen berichten. Der aktuelle geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der EU liegt bei 11,1 %, während Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer.
Mit der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland wird nun frühestens Anfang 2027 gerechnet. Die ersten Berichtspflichten und Offenlegungsrechte treten voraussichtlich im Juni 2028 in Kraft. Die Europäische Kommission hat bereits angedroht, wegen der versäumten Frist ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Die Verzögerung bedeutet, dass Deutschland vorerst gegen EU-Recht verstößt. Sobald die Regelungen gelten, werden sie mehr Lohntransparenz erzwingen und Unternehmen dazu drängen, Lohnungleichheiten abzubauen. Beschäftigte erhalten zudem bessere Möglichkeiten, um gegen unfaire Gehaltspraktiken vorzugehen.






