Deutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeit – was jetzt?
Deutschland verpasst Frist für Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie
Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit hätte bis zum 7. Juni 2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Doch das Bundesfamilienministerium bestätigte nun Verzögerungen. Behörden räumen ein, dass weitere Abstimmungen nötig sind, bevor die Regelungen eingeführt werden können.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie soll Gehaltsunterschiede zwischen Beschäftigten aufdecken. Alle Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – waren verpflichtet, die Maßnahmen bis Anfang Juni umzusetzen. Das zuständige Ministerium hat es jedoch versäumt, die notwendigen Schritte rechtzeitig abzuschließen.
Franziska Martin, Redakteurin mit Schwerpunkt Arbeitswelt, hat die Entwicklung der Richtlinie begleitet. In ihren Berichten zeigt sie häufig auf, wie neue Vorschriften – etwa im Bereich Künstliche Intelligenz – Arbeitsbedingungen beeinflussen. Trotz öffentlicher Aufmerksamkeit bleibt das Gesetz aufgrund der ministeriellen Verzögerungen vorerst unumgesetzt.
Einen neuen Zeitplan für die Fertigstellung gibt es nicht. Stattdessen heißt es nur, dass weitere Gespräche erforderlich seien, bevor die Richtlinie in Kraft treten könne.
Mit der verpassten Frist verstößt Deutschland gegen EU-Vorgaben. Ohne die Umsetzung der Richtlinie können die geplanten Maßnahmen zur Gehaltstransparenz nicht greifen. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen nun auf weitere Informationen aus dem Ministerium warten.






