Black Friday: Diese Zollfallen lauern bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
Klaus-Dieter PohlBlack Friday: Diese Zollfallen lauern bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
Die hektische Vorweihnachtszeit im Onlinehandel startet mit dem Black Friday. Doch viele Pakete aus Ländern außerhalb der EU müssen dabei den Zoll passieren. Käufer sollten sich vor der Bestellung über mögliche Gebühren und Einschränkungen informieren.
Bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten können Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern anfallen. Für Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 oder 7 Prozent – zusätzlich zu etwaigen Verbrauchsteuern auf Produkte wie Alkohol oder Tabak. Bei Lieferungen über 150 Euro kommen noch Zollgebühren hinzu, die auf die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern aufgeschlagen werden.
Geschenke zwischen Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei. Dennoch können Pakete beschlagnahmt werden, wenn sie verbotene oder beschränkte Waren enthalten. Fälschungen oder unsichere Produkte werden von den Zollbehörden eingezogen und vernichtet.
In der Regel übernehmen die Versanddienstleister die Zollformalitäten und fungieren als Garanten für anfallende Abgaben. Dafür berechnen sie eine separate Servicegebühr. Fehlen Angaben oder sind sie unvollständig, müssen Empfänger die Zollabfertigung unter Umständen selbst vornehmen.
Online-Käufer sollten vor Bestellungen aus Drittländern die geltenden Regelungen prüfen. Fehlende Papiere oder verbotene Inhalte können zu Verzögerungen oder gar zur Rücksendung führen. Wer sich über Gebühren und Grenzen im Klaren ist, vermeidet unangenehme Überraschungen in der Weihnachtszeit.






