Bewährungsstrafe für 31-Jährigen wegen Besitzes von Kinderpornografie
Ein 31-jähriger Mann aus dem Landkreis Ostallgäu ist wegen des Besitzes hunderter Bilder mit kinderpornografischem Inhalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verhandelt, nachdem die Polizei bei einer Durchsuchung Anfang 2025 explizites Material auf seinen Handys entdeckt hatte.
Die Ermittlungen waren nach einem Hinweis einer US-amerikanischen Opferschutzorganisation eingeleitet worden. Im Februar 2025 durchsuchten die Behörden die Wohnung des Angeklagten und beschlagnahmten zwei Smartphones, auf denen Fotos und Videos mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gefunden wurden. Das Material soll demnach in Online-Chatgruppen verbreitet worden sein.
Während des Prozesses wurde bekannt, dass der Angeklagte selbst in der Vergangenheit Opfer von Missbrauch gewesen war. Seine Verteidiger argumentierten, er habe das erlittene Trauma nicht ausreichend verarbeitet – dies entbinde ihn jedoch nicht von der Verantwortung für den Besitz illegaler Inhalte.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Basierend auf den Hinweisen der US-Organisation wurden in Deutschland keine weiteren Verdächtigen in diesem Fall ermittelt.
Der Verurteilte muss keine Haftstrafe antreten, bleibt jedoch unter gerichtlicher Aufsicht. Der Fall unterstreicht die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kindermissbrauch im Internet, auch wenn im Rahmen dieser spezifischen Ermittlungen in Deutschland keine weiteren Festnahmen gemeldet wurden.