Berliner Wahl entscheidet über umstrittene Wohnungsbaupolitik und Enteignungspläne
Susi DrubBerliner Wahl entscheidet über umstrittene Wohnungsbaupolitik und Enteignungspläne
Berlin bereitet sich auf die Wahl eines neuen Abgeordnetenhauses am 20. September vor. Die Abstimmung findet mitten in anhaltenden Debatten über die Wohnungsbaupolitik statt, darunter Pläne zur Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen. Bei einem Referendum 2021 sprachen sich über 59 Prozent der Berliner Wähler dafür aus, Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen.
Im März verabschiedete Berlins regierende Koalition ein Gesetz, das einen rechtlichen Rahmen für die Überführung von Vermögenswerten in öffentliche Hand schafft. Allerdings schloss die Regelung eine Enteignung großer Vermieter ausdrücklich aus. Dennoch lehnt der regierende Bürgermeister und CDU-Kandidat Kai Wegner jede Bewegung in Richtung Enteignung entschieden ab.
Bayern positioniert sich scharf gegen Berlins Pläne. Die Staatsregierung brachte im Bundesrat eine Initiative ein, um Enteignungen von Wohnungsunternehmen zu blockieren. Bayern argumentiert, die Vorhaben könnten die Finanzmärkte destabilisieren, ohne den Wohnungsbestand zu erhöhen. Zudem verstoße die vorgesehene Entschädigung – 40 bis 60 Prozent des Marktwerts – gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.
Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Maßnahmen klagen. Der Freistaat erklärte, er werde Berlins Enteignungsbestrebungen „grundsätzlich entgegenwirken“ und sei bereit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Streit unterstreicht die tiefen Gräben in der Wohnungsbaupolitik zwischen Berlin und Bayern. Die anstehende Berliner Wahl könnte die Zukunft der Pläne beeinflussen. Bayerns juristische Drohungen erhöhen den Druck in der Debatte um Entschädigungshöhe und Marktstabilität.






