Bayerns Tanzverbot an Karfreitag bleibt trotz Klage bestehen
Bayerns langjähriges Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag bleibt in diesem Jahr bestehen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Bundes für Geistesfreiheit, einer säkularen Organisation, die die Aufhebung der Regelung erstreitet. Ein Antrag auf Ausnahmeregelung wurde vergangene Woche vom Verwaltungsgericht Ansbach abgelehnt.
Der Fall nahm seinen Anfang, als der Bund für Geistesfreiheit – eine Vereinigung, die sich für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt – Beschwerde gegen das Tanzverbot einreichte. Die 1848 während der Deutschen Revolution gegründete Gruppe argumentierte, das Verbot verstoße gegen die verfassungsmäßigen Rechte auf Versammlungsfreiheit und Glaubensfreiheit.
Eine Verhandlung fand am Aschermittwoch statt, einem Tag, der in Bayern bereits von ähnlichen ruhigen Bräuchen geprägt ist. Das Gericht prüfte, ob das Verbot öffentlichen Tanzes an diesen hohen Feiertagen gerechtfertigt sei. In seinem Urteil sah es keinen Verstoß gegen Grundrechte und bestätigte die Regelung.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, da dem Bund für Geistesfreiheit die Möglichkeit bleibt, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen. Vorerst gilt das Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag wie in den Vorjahren weiter.
Das Urteil bedeutet, dass öffentliches Tanzen in Bayern an diesen religiösen Tagen weiterhin untersagt bleibt. Der Bund für Geistesfreiheit könnte jedoch weitere rechtliche Schritte einleiten. Bis dahin bleibt die langjährige Tradition der stillen Einkehr an Gründonnerstag und Karfreitag unverändert.






