Bayerns große Kinderbetreuungsreform startet 2026 mit verbindlichen Ganztagsangeboten
Klaus-Dieter PohlBayerns große Kinderbetreuungsreform startet 2026 mit verbindlichen Ganztagsangeboten
Bayern bereitet sich auf eine große Reform der Kinderbetreuung vor
Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen alle Gemeinden im Freistaat eine betreute Betreuung bis 16 Uhr an jedem Wochentag anbieten. Die neuen Regelungen umfassen zudem eine Ferienbetreuung sowie einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler – und das bereits ab dem kommenden Jahr.
Die Gemeinde Missen-Wilhams hat bereits die Weichen gestellt: Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig die Richtlinien und die Kostenstruktur für das neue System. Damit erfüllt die Kommune die anstehenden Vorgaben vorzeitig.
Die flächendeckende Umsetzung in Bayern beginnt im Schuljahr 2026/2027. Dann gilt für alle Gemeinden die Pflicht, von Montag bis Freitag eine Betreuung bis 16 Uhr sicherzustellen. Auch die Ferienbetreuung wird mit den neuen Bestimmungen verbindlich eingeführt.
Für Erstklässler greifen die Änderungen noch früher: Ab dem nächsten Schuljahr haben neue Schülerinnen und Schüler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Unklar ist jedoch, wie viele weitere bayerische Städte und Gemeinden bereits konkrete Pläne für die Umstellung vorgelegt haben.
Die Reformen sollen den Zugang zu Kinderbetreuung für Familien in ganz Bayern erweitern. Bis zum Stichtag 2026 müssen die Kommunen ihre Vorbereitungen abschließen. Während Missen-Wilhams den Rahmen bereits gesetzt hat, stehen viele andere noch vor der Aufgabe, ihr Vorgehen zu konkretisieren.






