Bayern führt 2026 den Wasserpfennig für Grundwasserentnahmen ein
Bayern führt ab Mitte 2026 neue Abgabe auf Grundwasserentnahme ein
Ab Mitte 2026 soll in Bayern eine neue Gebühr auf die Entnahme von Grundwasser erhoben werden. Der sogenannte Wasserpfennig dient dazu, Mittel für den Schutz der Wasserressourcen in der gesamten Region zu beschaffen. Die Entscheidung folgt auf jüngste Änderungen des Landeswassergesetzes.
Die bayerische Staatsregierung hatte im Juli Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen. Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung des Wasserpfennigs, einer Abgabe auf die Nutzung von Grundwasser. Vergleichbare Gebühren gibt es bereits in anderen Bundesländern.
Baden-Württemberg erhebt den Wasserpfennig bereits seit 1988, Berlin und Hamburg zogen 1989 nach, während Sachsen-Anhalt die Abgabe 2011 einführte. Die genauen Kosten variieren je nach Bundesland, das die Regelung umsetzt.
Die neue Gebühr tritt in Bayern ab Juli 2026 in Kraft. Die Einnahmen fließen in die Verbesserung des Gewässerschutzes in der Region. Der Wasserpfennig schafft eine zusätzliche Finanzierungsquelle für Umweltschutzmaßnahmen in Bayern. Unternehmen und Haushalte, die Grundwasser entnehmen, müssen die Abgabe ab dann zahlen. Mit der Regelung passt sich der Freistaat an mehrere andere Bundesländer an, die ein solches System bereits nutzen.






