Bayern fördert Volksmusikprojekte mit bis zu 3.000 Euro pro Initiative
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat fördert Volksmusikprojekte
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt finanzielle Unterstützung für Volksmusikinitiativen bereit. Mit der Förderrichtlinie Volksmusik will das Ministerium den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und kulturelle Traditionen bewahren. Für das Schuljahr 2026/27 können Projekte mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.
Volksmusik spielt eine zentrale Rolle, um Menschen zu verbinden. Sie fördert den sozialen Zusammenhalt und gilt als gemeinsames Kulturgut, das lokale Gemeinschaften bereichert. Das Förderprogramm des Ministeriums unterstützt sowohl die Bewahrung bewährter Traditionen als auch innovative Ansätze in der Volksmusik.
Bewerbungen für ganzjährige oder halbjährige Projekte müssen bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Gefördert werden vielfältige Aktivitäten – von schulischen Angeboten bis hin zu Gemeinschaftsveranstaltungen. Antragstellende können Zuschüsse für Kosten wie Instrumente, Workshops oder Auftritte beantragen.
Die Förderung ist Teil des Impulsprogramms Volksmusik, das die Volksmusik als wichtigen Bestandteil der bayerischen Identität anerkennt. Durch die Investition in diese Projekte möchte das Ministerium Traditionen lebendig halten und gleichzeitig Raum für frische Ideen schaffen.
Einsendeschluss ist der 31. März 2026, die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro pro Projekt. Erfolgreiche Antragstellende erhalten Unterstützung für die Durchführung von Volksmusikinitiativen im Schuljahr 2026/27. Das Programm unterstreicht das Engagement des Ministeriums für kulturelles Erbe und gesellschaftliche Teilhabe.






