31 March 2026, 16:25

Bad Wörishofen scheitert mit Plänen zur Einschränkung von Wahlplakatwerbung vor Kommunalwahlen 2026

Menschen protestieren auf einer Straße und halten Plakate in der Hand, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmasten und dem Himmel im Hintergrund.

Bad Wörishofen scheitert mit Plänen zur Einschränkung von Wahlplakatwerbung vor Kommunalwahlen 2026

Pläne zur Einschränkung von Wahlplakatwerbung in Bad Wörishofen scheitern vor bayerischen Kommunalwahlen 2026

Ein Vorstoß, die Wahlplakatwerbung in Bad Wörishofen stärker zu reglementieren, ist vor den bayerischen Kommunalwahlen 2026 ins Stocken geraten. Stadtratsfraktionen hatten verschärfte Regeln vorgeschlagen, ihre Anträge jedoch wegen unklarer rechtlicher Vorgaben zurückgezogen. Der Fall zeigt die anhaltende Unsicherheit, wie Kommunen die Wahlwerbung mit Plakaten kontrollieren können.

Die Diskussion begann, als Fraktionen des Bad Wörishofener Stadtrats einen Antrag einreichten, um Wahlplakate einzuschränken. Ziel war es, das Stadtbild zu schützen und die visuelle Überflutung im öffentlichen Raum zu verringern. Laut dem Vorschlag sollten Parteien nur noch auf offiziellen Ständern werben dürfen, die von der Stadt bereitgestellt werden.

Aktuell stellt die Kommune elf solche Ständer zur Verfügung, an denen jeweils sechs DIN-A1-Plakate angebracht werden können – und zwar ab sechs Wochen vor der Wahl. Doch der Antrag scheiterte an rechtlichen Bedenken. Jan Madsack, Leiter des Ordnungsamts, bestätigte, dass es keine klaren Regelungen für Wahlplakatwerbung gebe.

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Einige Stadträte drängten dennoch auf strengere Vorgaben. Michaela Bahle-Schmidt (CSU) schlug vor, Plakate von weiteren Straßen zu verbannen. Paul Gruschka (Freie Wähler) warnte hingegen, dass Einschränkungen zu Eilklagen von Parteien führen könnten. Da es an einer gesicherten Rechtsgrundlage fehlt, zogen die Fraktionen ihren Antrag schließlich zurück und baten die Verwaltung, nach alternativen Lösungen zu suchen.

Die bayerischen Kommunalwahlen finden am 8. März 2026 statt. Während andere deutsche Städte wie Freiburg, Konstanz oder Stuttgart bereits Beschränkungen für Wahlplakate eingeführt haben, fehlt in Bayern eine einheitliche Regelung.

Da der Antrag zurückgezogen wurde, bleiben die bestehenden Vorschriften in Bad Wörishofen vorerst unverändert. Die Stadtverwaltung wird nun prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bis zur Wahl 2026 bestehen. Ohne klarere Vorgaben könnten ähnliche Initiativen in anderen bayerischen Kommunen ebenfalls an Hürden scheitern.

Quelle