24 May 2026, 14:28

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen Politiker

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen Politiker

Ein deutscher Autor hat einen Gerichtsprozess gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet angeklagt worden war. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der schärfere Strafen für die Beleidigung von Amtsträgern vorsieht. Der Autor argumentiert nun, dass dieses Gesetz zu einer ungerechten Behandlung im Justizsystem führe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall begann, als der Schriftsteller den CDU-Politiker Philipp Amthor 2022 in einem Tweet als „rassistisches Arschloch“ bezeichnete. Der Beitrag blieb über ein Jahr unbeachtet, bevor die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Auf Grundlage von Paragraf 188, der eine Verjährungsfrist von fünf Jahren hat, verfolgte der Staat die Anklage im öffentlichen Interesse.

Der Autor war bereits zuvor wegen der Beleidigung eines anderen Politikers zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden – ein Urteil, das rechtskräftig wurde, weil innerhalb der zweiwöchigen Frist kein Einspruch eingelegt wurde. Im aktuellen Fall jedoch entschied das Gericht zu seinen Gunsten.

Der Schriftsteller wies zudem auf Widersprüche in der Rechtsdurchsetzung hin: Obwohl er die AfD-Politikerin Anna Leisten, die sich mit Symbolen der weißen Vorherrschaft gezeigt hatte, als „Nazi“ bezeichnet hatte, wurde er dafür nicht belangt. Über die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, oft ohne dass der Angeklagte jemals vor einem Richter erscheint.

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 bereits kritisiert. Der Autor warnt, dass solche Gesetze vor allem normale Bürger treffen, die nicht über die Mittel verfügen, sich zu wehren.

Das Urteil schafft zwar keinen rechtlichen Präzedenzfall, wirft aber Fragen nach ungerechter Behandlung auf. Der Autor setzt sich weiterhin für eine Reform oder Abschaffung von Paragraf 188 ein. Er argumentiert, dass die weite Anwendung des Gesetzes die Meinungsfreiheit einschränke und ein zweiklassiges Justizsystem begünstige.

Quelle