AfD scheitert mit Verbotsantrag gegen Muslim Interaktiv – doch das Innenministerium zieht Konsequenzen
Susi DrubAfD scheitert mit Verbotsantrag gegen Muslim Interaktiv – doch das Innenministerium zieht Konsequenzen
Im Juni 2024 entbrannte eine politische Debatte über den Antrag der AfD, den Verein Muslim Interaktiv zu verbieten. Der von der AfD-Bundestagsfraktion im Mai 2024 eingereichte Vorstoß löste Kritik und Gegenargumente anderer Parteien aus. Noch am Tag der Bundestagsabstimmung, die den Antrag ablehnte, wurde ein Video zu dem Thema online gestellt.
In ihrem Antrag forderte die AfD ein Verbot von Muslim Interaktiv mit der Begründung, die Organisation verbreite extremistisches Gedankengut. Am 13. Juni 2024 lehnte der Bundestag den Vorschlag ab – unterstützt von Parteien wie der CDU. Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami verurteilte das Vorgehen der AfD und warf ihr vor, den Islam pauschal mit Islamismus gleichzusetzen.
Die Hamburger CDU hatte bereits zuvor gegen die Gruppe vorgegangen. Im April 2024 brachte die Partei einen Landesantrag auf Verbot von Muslim Interaktiv ein, der jedoch von SPD und Grünen blockiert wurde. Auf Bundesebene legte die CDU im Juni 2024 einen Antrag gegen den politischen Islam vor, der von der Ampelkoalition abgelehnt wurde. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries bezeichnete den AfD-Vorstoß als überflüssig und verwies auf die bereits bestehenden Initiativen seiner Partei.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Hamburger Verfassungsschutz Muslim Interaktiv bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Der Verein stand in der Kritik, eine islamische Gesellschaftsordnung als einziges Modell durchsetzen zu wollen und staatliche Autorität abzulehnen. Letztlich verbot das Bundesinnenministerium Muslim Interaktiv Anfang November 2025.
Das Verbot war das Ergebnis eines langwierigen politischen und juristischen Prozesses. Offiziell wurde der Verein wegen des Vorwurfs verboten, eine islamische Gesellschaftsordnung außerhalb staatlicher Kontrolle etablieren zu wollen. Die Entscheidung fiel nach mehreren abgelehnten Anträgen und wachsenden Bedenken angesichts der extremistischen Einstufung.
