20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz: Warum seine Zukunft jetzt auf dem Spiel steht
Klaus-Dieter Pohl20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz: Warum seine Zukunft jetzt auf dem Spiel steht
Deutschlands Informationsfreiheitsgesetz (IFG) feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Das Gesetz ermöglicht Bürgern, Behördenakten anzufordern und einzusehen – doch seine Zukunft ist ungewiss. Aktuelle Versuche, es zu schwächen oder abzuschaffen, setzen das IFG zunehmend unter Druck.
Das IFG hat eine zentrale Rolle dabei gespielt, Fehlverhalten in der Regierung aufzudecken. Recherchen der Plattform FragDenStaat, die regelmäßig Anfragen stellt, brachten bereits mehrere Skandale ans Licht. In einem Fall wurde bekannt, dass der Beamte Wolfram Weimer trotz gegenteiliger Beteuerungen weiterhin für sein privates Unternehmen tätig war. Ein weiterer Fall enthüllte die Abstimmung zwischen einem Regierungssprecher und der PR-Abteilung eines Privatunternehmens.
In einem weiteren Beispiel förderte das IFG zutage, dass eine NGO mit Verbindungen zum früheren CDU-Vorsitzenden Armin Laschet Millionen an Steuergeldern erhielt – ohne nachweisbare Ergebnisse. Solche Enthüllungen unterstreichen, wie wichtig das Gesetz ist, um Machtmissbrauch zu kontrollieren.
Doch das IFG sieht sich weiterhin Herausforderungen gegenüber. Behörden wehren sich oft gegen die Herausgabe von Informationen, und Klagen zur Durchsetzung von Anfragen sind langwierig und kostspielig. Zudem gibt es politische Angriffe: Der CDU-Politiker Philipp Amthor versuchte während der Koalitionsverhandlungen, das Gesetz abzuschaffen – die SPD blockierte den Vorstoß. Doch auch ihre langfristige Unterstützung ist nicht gesichert. In Berlin wurde das IFG bereits ausgehöhlt, und weitere Versuche, es weiter zu demontieren, bleiben möglich.
Trotz seiner Schwächen bleibt das IFG ein unverzichtbares Instrument für Transparenz. Ohne es würden viele Fälle von Fehlverhalten wohl unentdeckt bleiben. Sein Fortbestand hängt nun vom politischen Willen und der öffentlichen Unterstützung in den kommenden Jahren ab.






