1.200 Euro Strafe für "Nazischlampe" – wie Beleidigungen vor Gericht landen
Susi Drub1.200 Euro Strafe für "Nazischlampe" – wie Beleidigungen vor Gericht landen
Ein deutsches Gericht hat eine Person zu 1.200 Euro Strafe verurteilt, weil sie eine hochrangige AfD-Politikerin als Nazischlampe bezeichnet hatte. Das Urteil unterstreicht, dass bestimmte Beleidigungen nach wie vor schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Gleichzeitig stellen Expert:innen fest, dass viele traditionelle Schimpfwörter mit der Zeit an Schärfe verloren haben.
Der Jurist und Sprachwissenschaftler Roger "Flaming" Reisertsch hat sich auf die Erforschung von Beleidigungen spezialisiert – ein Fachgebiet, das als Malediktologie bekannt ist. Seine Studien zeigen, dass tierbezogene Schimpfwörter besonders häufig zu Ehrverletzungsklagen sowie zu Klagen der Tierrechtsorganisation PETA führen. Selbst wenn Nazischlampe zu NS abgekürzt oder umgestellt zu Schlampennazi wird, fällt die Strafe gleich hoch aus.
In seinem Buch hat Reisertsch über tausend neuere politisch geprägte Beleidigungen gesammelt, etwa den Vorwurf Du Olaf! – eine Anspielung auf Geheimniskrämerei, Abschiebefreundlichkeit oder latenten Rassismus. Solche Begriffe sind darauf ausgelegt, juristische Konsequenzen zu umgehen, aber dennoch eine provokative Wirkung zu entfalten. Seine Arbeit ist online unter www.gibmirkeinetiernamen.de abrufbar.
Nicht alle politischen Spitzen werden vor deutschen Gerichten gleich behandelt: Wer jemanden als SPD-Anhänger bezeichnet, muss mit bis zu 2.500 Euro Strafe rechnen. Ausdrücke wie Du Orban! oder Du blöder Trump! hingegen sind in Deutschland keine Straftatbestände. Allerdings könnten sie in den USA oder Ungarn rechtliche Probleme nach sich ziehen. Gemüsebezogene Beleidigungen sind dagegen weitgehend aus der Mode gekommen – nur Pflaume ist noch einklagbar.
Die Strafe für Nazischlampe zeigt, dass manche Beleidigungen ihre rechtliche Brisanz behalten, während andere mit der Zeit an Bedeutung verloren haben. Reisertschs Forschung bietet Alternativen für alle, die Abmahnungen vermeiden wollen. Doch die Risiken bleiben – je nach Wortwahl und Land.